Verbrauchsteuern


Die Zollbehörden in der Slowakischen Republik übernahmen die Verwaltung der Verbrauchsteuern im Jahr 2004 im Zusammenhang mit dem Beitritt der Slowakischen Republik zur Europäischen Union und der Übernahme der europäischen Steuervorschriften. Die Frage der Verbrauchsteuern weist unstreitige Besonderheiten auf, die sich nicht nur in der Frage der Steuerverwaltung, sondern vor allem im Steuergegenstand, den Steuersätzen, dem System der Steuerbefreiung, der Steuerüberwachung und -kontrolle, den Steuerregelungen, dem System der Sicherheiten, den Besonderheiten des Verkehrs und den privilegierten Subjekten mit besonderen Rechten und Pflichten widerspiegeln. Gegenwärtig gelten in der Slowakischen Republik folgende Verbrauchsteuern:

  • Verbrauchsteuer auf alkoholische Getränke,  
  • Verbrauchsteuer auf Tabakwaren,  
  • Verbrauchsteuer auf Mineralöle  
  • Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom, Kohle und Erdgas. 

Die Verfahrensvorschrift für die Verwaltung von Steuern ist das Gesetz Nr. 563/2009 GS über die Steuerverwaltung (Steuerordnung) sowie zur Änderung und Ergänzung einiger Gesetze.  


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